Drittländer mit hohem Risiko – neue EU Liste

Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen – Entwurf Delegierte Verordnung vom 13.2.2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Im folgenden S&P Informationsblog Drittländer mit hohem Risiko erhalten Sie aktuelle News zu:

  • Risikobasierter Ansatz erfordert verschärfte Maßnahmen
  • Risikobasierter Ansatz bei Drittländern
  • Bewertung von Drittländern mit hohem Risiko – EU Richtlinie 2018/843
  • Neue Methodik zur Ermittlung strategischer Mängel in Drittländern
  • Konzept für die Bewertung von Drittländern mit hohem Risiko
  • Prinzip Follow the money
  • Liste mit Ländern als Drittländer mit hohem Risiko
  • Zwei Wege können zur Einstufung eines Landes als „Drittland mit hohem Risiko“ führen
  • Entwurf der EU-Liste mit Drittländern mit hohem Risiko
  • Streichung eines Landes von der EU-Länderliste

 
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Drittländer mit hohem Risiko - neue EU Liste
 

Drittländer mit hohem Risiko – neue EU Liste

Am 20. Mai 2015 wurden EU-Rechtsinstrumente zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet. Diese umfassen:

  • die Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung1 (nachfolgend geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/843)2, und
  • die Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers.

Ziel ist es einen soliden, klaren und verlässlichen Rechtsrahmen für den Schutz des Finanzsystems der EU zu schaffen. Die Vorschriften stehen im Einklang mit internationalen Standards, insbesondere den Standards der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF).
 

Risikobasierter Ansatz erfordert verschärfte Maßnahmen

Eines der Schlüsselelemente des EU-Rechtsrahmens ist sein risikobasierter Ansatz. So erfordert ein erhöhtes Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verschärfte Maßnahmen. Ein geringeres Risiko kann mit weniger strengen Kontrollen begegnet werden.
 

Risikobasierter Ansatz bei Drittländern – Drittländer mit hohem Risiko – neue EU Liste

Einer der beim risikobasierten Ansatz zu berücksichtigenden Faktoren ist das geografische Risiko/Länderrisiko.
Zum Schutz des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts ist gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 zu ermitteln, welche Drittländer in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union darstellen.
Diese Drittländer werden als „Drittländer mit hohem Risiko“ bezeichnet.
Die EU-Kommission wurde beauftragt Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln. Gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Richtlinie berücksichtigt die Kommission dabei einschlägige Evaluierungen, Bewertungen oder Berichte internationaler Organisationen und Einrichtungen für die Festlegung von Standards mit Kompetenzen in diesem Bereich.
Hat die Kommission Länder mit strategischen Mängeln ermittelt, so sind die Verpflichteten gemäß Artikel 18a der Richtlinie (EU) 2015/849 in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/843 gehalten, in Bezug auf Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit Drittländern mit hohem Risiko verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anzuwenden.
Am 14. Juli 2016 erließ die Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675, in der eine Reihe von Drittländern aufgeführt sind, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union darstellen.
Diese delegierte Verordnung wurde anschließend durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/105, die Delegierte Verordnung (EU) 2018/212 und die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1467 geändert, in denen weitere Länder mit hohem Risiko ermittelt wurden.
In Erwägungsgrund 28 der Richtlinie (EU) 2015/849 wird darauf hingewiesen, dass der rechtliche Rahmen in Bezug auf Drittländer mit hohem Risiko rasch und fortlaufend angepasst werden muss, um den bestehenden Risiken wirksam zu begegnen und neuen Risiken vorzubeugen.
Diese zeitnahe Anpassung ist notwendig, da die von Geldwäsche und Terrorismus-finanzierung ausgehenden Bedrohungen immer neue Formen annehmen. Dies wird durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Technologie und der den Straftätern zur Verfügung stehenden Mittel noch begünstigt.
 

Bewertung von Drittländern mit hohem Risiko – EU Richtlinie 2018/843 – Drittländer mit hohem Risiko – neue EU Liste

Am 30. Mai 2018 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 verabschiedet. Diese ist am 9. Juli 2018 in Kraft getreten
Mit der neuen Richtlinie wurden unter anderem die von der Kommission bei ihrer Bewertung von Drittländern mit hohem Risiko nach Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 zu berücksichtigenden Kriterien überarbeitet und erweitert.
Dabei wurde insbesondere ein Kriterium bezüglich der Verfügbarkeit und dem Austausch von Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer hinzugefügt, das in den FATF-Kriterien nicht enthalten ist.
Die neuen Kriterien erfassen

  • das Bestehen wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen die Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie
  • die Praxis des Drittlands bei der Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten.

 

Neue Methodik zur Ermittlung strategischer Mängel in Drittländern

Vor dieser legislativen Änderung hatte sich die Kommission verpflichtet, eine neue Methodik zur Ermittlung strategischer Mängel in Drittländern zu entwickeln und anzuwenden.
Die neue Methodik wurde in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 22. Juni 20187 dargelegt, in der die überarbeiteten Kriterien für die Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko angewandt werden.
Angesichts dieser Sachlage muss die Verordnung (EU) 2016/1675 aufgehoben und eine neue Liste der Drittländer mit hohem Risiko angenommen werden, die den neuen Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/849, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/843, Rechnung trägt.
 

Konzept für die Bewertung von Drittländern mit hohem Risiko

Ziel der Liste von Drittländern mit hohem Risiko ist der Schutz der Integrität des Finanzsystems der Union und des Binnenmarkts durch Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten durch Verpflichtete im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit Drittländern mit hohem Risiko.

  • Ströme von illegalem Geld können die Integrität, die Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors schädigen und eine Bedrohung für den Binnenmarkt der Union darstellen.
  • Dies gilt in besonderem Maße für Risiken, die von Ländern mit strategischen Mängeln ausgehen, da solche Risiken sich problemlos über Ländergrenzen hinweg verbreiten und letztlich die Stabilität des Finanzsystems anderer Länder beeinträchtigen können.
  • Daher muss unbedingt sichergestellt werden, dass es geeignete Kontrollen zur Minderung solcher Risiken gibt.

 

Prinzip Follow the money – Drittländer mit hohem Risiko – neue EU Liste

Darüber hinaus dienen diese Maßnahmen der Abschreckung, Verhinderung und Bekämpfung des Missbrauchs des Finanzsystems durch Straftäter, Terroristen und ihre Partner und sorgen dadurch auch für mehr öffentliche Sicherheit.
Die Rückverfolgbarkeit von Finanztransaktionen, die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und die Transparenz der Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer sind wesentliche Voraussetzungen für die Strafverfolgung nach dem Prinzip „Follow the money“.
Durch die höhere Wachsamkeit werden die Verpflichteten dazu beitragen, dass in der gesamten Union Sicherheit gewährleistet ist.
Die Einstufung von Ländern als Drittländer mit hohem Risiko trägt zu mehr Rechtssicherheit für Wirtschaftsteilnehmer bei, die Geschäftsbeziehungen in Drittländern pflegen.
Durch Erstellung der Liste wird verhindert, dass Verpflichtete sich der verstärkten Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden entziehen, und dadurch für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU gesorgt.
Zudem wird sichergestellt, dass die Verpflichteten über solide interne Kontrollrahmen verfügen, um die mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbundenen Risiken zu mindern und wirksam zu steuern, und so zu einem langfristigen und nachhaltigen Wachstum der Unternehmen beigetragen.
 

Liste mit Ländern als Drittländer mit hohem Risiko

Durch die Auflistung der Länder soll sichergestellt werden, dass die Sorgfaltspflichten sich an den Risiken orientieren, die auf der Grundlage einer Bewertung der strategischen Mängel in den betreffenden Drittländern ermittelt wurden.
Es geht hier nicht darum, Drittländer anzuprangern. Die Liste wird vielmehr dazu beitragen, dass die betroffenen Länder festgestellte Mängel beheben. In der Liste aufgeführte Länder werden dazu ermutigt, festgestellte strategische Mängel rasch anzugehen.
Die Liste soll legitime Finanzflüsse zwischen der EU und den aufgelisteten Drittländern weder begrenzen noch verringern. Die Verpflichteten sollten deshalb nicht diese Liste zur Begründung der Verringerung solcher Flüsse heranziehen, wenn dies nach dem Unionsrecht nicht erforderlich ist.
Es ist nicht beabsichtigt, die wirtschaftlichen oder finanziellen Beziehungen zu den aufgelisteten Ländern zu beschränken. Die Liste wird vielmehr dazu beitragen, das Vertrauen der Verpflichteten im Umgang mit diesen Ländern zu stärken, da sie in die Lage versetzt werden, geeignete Kontrollen einzuführen.
Genauso wenig soll die Liste unangemessene Folgen in Bezug auf die finanzielle Inklusion und die Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen in Drittländern nach sich ziehen.
 

Zwei Wege können zur Einstufung eines Landes als „Drittland mit hohem Risiko“ führen

Vor dem Hintergrund hat die Kommission eine neue Methodik zur Ermittlung von Ländern mit strategischen Mängeln bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickelt.
Die Methodik umfasst die wichtigsten Etappenziele, die Bewertungskriterien und die Folgemaßnahmen und bietet Drittländern damit mehr Berechenbarkeit. Die Arbeiten werden in mehreren Phasen durchgeführt:
Zwei Wege können zur Einstufung eines Landes als „Drittland mit hohem Risiko“ führen:

  • Länder werden von der FATF öffentlich aufgeführt (vorbehaltlich einer Analyse der Kommission, die etwaige zusätzliche Informationen unter Einbeziehung anderer Quellen heranzieht);
  • basierend auf externen Informationsquellen werden Länder aufgrund strategischer Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als Länder eingestuft, von denen erhebliche Bedrohungen für das Finanzsystem der Union ausgehen.

 
(1) Von der FATF öffentlich aufgeführte Länder
Dieser Ansatz unterstützt internationale Anstrengungen im Umgang mit Ländern mit hohem Risiko und erhöht den Druck auf diese Länder, ihre strategischen Defizite zu beheben.
Zudem werden die Bemühungen der EU um ein weltweit befolgtes Konzept für Länder mit hohem Risiko unterstützt.
In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, dass jedes Drittland, das nach Einstufung der FATF ein Risiko für das internationale Finanzsystem darstellt, auch ein Risiko für den EU-Binnenmarkt darstellt.
Dies gilt für jedes Land, das in den FATF-Dokumenten „Public Statement“ und „Improving Global AML/CFT Compliance: On-going Process“ öffentlich aufgeführt ist.
Sowohl die Kommission als auch 15 Mitgliedstaaten sind Mitglied der FATF, beteiligen sich aktiv an der FATF-Bewertung von Ländern mit strategischen Mängeln und haben Zugang zu einschlägigen Informationsquellen.
Die Kommission analysiert bei ihrer autonomen Bewertung Informationen der FATF und andere Informationsquellen (einschließlich Konsultation der zuständigen Expertengruppe der Kommission) und beschließt erst dann, ob ein von der FATF aufgeführtes Land in die EU-Liste der Drittländer mit hohem Risiko aufgenommen wird. Findet die Kommission in ihrer Analyse die Bewertung der FATF bestätigt, so stellt sie fest, dass berechtigte Gründe zu der Annahme bestehen, dass die von der FATF aufgeführten Länder „Drittländer mit hohem Risiko“ im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 sind.
Die FATF-Listen stellen einen guten Ausgangspunkt dar, da bei den Kriterien, ihrer Gewichtung und den spezifischen Schwellenwerte für die Aufnahme in die Liste der Schwerpunkt auf Ländern liegt, die ganz wesentliche und grundlegende strategische Mängel aufweisen. Daher erscheint es gerechtfertigt, Länder als „Drittländer mit hohem Risiko“ einzustufen, wenn die Analyse der Kommission die Bewertungen der FATF bestätigt.
 
(2) Andere Länder, die in einer Analyse der Kommission auf der Grundlage einschlägiger Informationsquellen ermittelt wurden
Die Kommission hat auch Länder ausgewählt, die einer weiteren Analyse unterzogen werden, um zusätzliche Risiken, die für das EU-Finanzsystem spezifisch sind, zu untersuchen.
Bei der Bewertungsmethodik wird gründlicher berücksichtigt, wie stark die von einem Drittland ausgehende Bedrohung in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerstraftaten ist und welche Bedeutung der Finanzsektor und der Nichtfinanzsektor haben.
Diese Elemente fließen in die Bewertung ein, ob diese Länder ihrem Risikoprofil angemessene, geeignete Abhilfemaßnahmen getroffen haben.
Die Kommission stützt ihre Bewertung von Drittländern im Hinblick auf ihre Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – wie in der Methodik dargelegt – auf die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/849 in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/843 und prüft dabei jeweils die einzelnen Bausteine des Systems.
 
Die Kommission hat für jedes bewertete Land eine umfassende Analyse seines Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgenommen. Sie hat dabei auch das Risikoprofil des Landes überprüft, um den Grad der Bedrohung, der es ausgesetzt ist, zu ermitteln.
Sie hat den Rechtsrahmen und dessen wirksame Anwendung in acht Schlüsselbereichen bewertet, die in der Richtlinie (EU) 2015/849 in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/843 festgelegt und in der Methodik dargelegt sind („Bausteine“):

  • Einstufung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als Straftatbestand,
  • Anforderungen an die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen und die Meldung verdächtiger Transaktionen im Finanzsektor,
  • Anforderungen an die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen und die Meldung verdächtiger Transaktionen im Nicht-Finanzsektor,
  • Bestehen abschreckender, verhältnismäßiger und wirksamer Sanktionen bei Verstößen,
  • Befugnisse und Verfahren der zuständigen Behörden,
  • ihre Praxis der internationalen Zusammenarbeit,
  • Verfügbarkeit und Austausch von Informationen über wirtschaftliche Eigentümer von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen,
  • Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen.

 
Die Kommission hat bisher 54 Länder einer Bewertung im Hinblick auf ihr System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anhand der in der Richtlinie (EU) 2015/849 in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/843 festgelegten Kriterien unterzogen und ist dabei nach der beschriebenen Methodik vorgegangen. Im Folgenden werden die Ergebnisse dieser Bewertung beschrieben.
 

Entwurf der EU-Liste mit Drittländern mit hohem Risiko

Länder, die in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 aufweisen:

  • Wenn ein Drittland nach Einstufung der FATF ein Risiko für das internationale Finanzsystem darstellt, wird vorbehaltlich der eigenen Analyse der Kommission davon ausgegangen, dass es auch ein Risiko für den EU-Binnenmarkt darstellt.
  • Dies gilt für jedes Land, das in den FATF-Dokumenten „Public Statement“ und „Improving Global AML/CFT Compliance: On-going Process“ öffentlich aufgeführt ist.

Die Kommission kam im Rahmen der von der FATF eingeholten Informationen zu folgendem Ergebnis. Folgende 12 Länder weisen strategische Mängel im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 auf:

  • Äthiopien,
  • die Bahamas,
  • Botsuana,
  • Ghana,
  • Iran,
  • der Jemen,
  • die Demokratische Volksrepublik Korea,
  • Pakistan,
  • Sri Lanka,
  • Syrien,
  • Trinidad und Tobago sowie

 
Nach Prüfung zusätzlicher Informationsquellen kam die Kommission in ihrer Analyse zu dem Schluss, dass elf weitere Länder strategische Mängel im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 aufweisen:

  • Afghanistan,
  • die Amerikanischen Jungferninseln,
  • Amerikanisch-Samoa,
  • Guam,
  • Irak,
  • Libyen,
  • Nigeria,
  • Panama,
  • Puerto Rico,
  • Samoa sowie
  • Saudi-Arabien.

 

Streichung eines Landes von der EU-Länderliste

Vor einer etwaigen Streichung eines Landes muss die Kommission sicherstellen, dass das Land die ermittelten strategischen Mängel in seinem System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung behoben hat.

  • Erstens muss das Land die folgenden „grundlegenden EU-Kriterien“ erfüllen: Einstufung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als Straftat, Erfüllung der Anforderungen an die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen und Meldung verdächtiger Transaktionen im Nicht-Finanzsektor, Transparenz hinsichtlich der wirtschaftlichen Eigentümer und internationale Zusammenarbeit.
  • Zweitens muss es nachweisen, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und des Austauschs von Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer wirksam angewandt werden. Dieser Nachweis hat besondere Bedeutung, weil nach internationalen Berichten und laut der G20 zu viele Länder keine ausreichende Transparenz bezüglich der wirtschaftlichen Eigentümer gewährleisten.
  • Drittens muss das Land positive und greifbare Fortschritte in Richtung einer wirksameren Politik in allen Bereichen nachweisen, in denen erhebliche Mängel festgestellt wurden.

 

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